BW

Aus AkiWiki

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(deadline 15.04.)
(Bildungszeitsgesetz in BW: ==BzG BW)
Zeile 161: Zeile 161:
 +
==BzG BW - Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ==
 +
http://wordpress.fortbildung-bw.de/wp-content/uploads/Gesetzesbeschluss-des-Bildungszeitgesetzes-Baden-Württemberg-BzG-BW.pdf
===Als 13. Bundesland hat jetzt auch BW ein Bildungszeitgesetz===
===Als 13. Bundesland hat jetzt auch BW ein Bildungszeitgesetz===

Version vom 4. Mai 2017, 10:08 Uhr



Inhaltsverzeichnis

Fachkraft Stadtkataster m:w in Esslingen

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g

Beim Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, Referat 84.1 – Ar- chäologische Denkmalpflege: Grundsatz, Leitlinien, Denkmalforschung - ist baldmöglichst eine unbefristete Stelle in Teilzeit (50%) als

Fachkraft Stadtkataster (m/w)

zu besetzen.

Dienstort ist Esslingen am Neckar.


Das Aufgabengebiet:

Das Aufgabengebiet umfasst die Mitarbeit bei der Erstellung und Aktualisierung des „Ar- chäologischen Stadtkataster Baden-Württemberg“, insbesondere: Erstellen von Literaturverzeichnissen, Fundstellen- und Objektlisten oder Konkor- danzen

redaktionelle Bearbeitung der Manuskripte für die Drucklegung der Publikationen, d.h. eigenverantwortliches Korrekturen der Texte und Katalogteile, Überprüfung und Korrekturen der Planbeilagen sowie die selbständige Gestaltung des Layouts

die Entgegennahme von Telefonaten, Kopier-, Scan- und sonstige Digitalisierungs- arbeiten

Mitwirkung bei der Datenerfassung in Archiven, z.B. Bauakten für die Fehlstellen- kartierung.

Eingabe der Stadtkataster-Daten in die Datenbank ADABweb


Anforderungsprofil:

Vorausgesetzt werden Organisations- und Kontaktfähigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und gute EDV-Kenntnisse in Office-Anwendungen (Word, Excel, Access, Powerpoint). Wünschenswert sind Kenntnisse in Layout-Programmen sowie der digitalen Bildbearbei- tung sowie die Fähigkeit alte Handschriften zu lesen. Erwünscht ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten ein- schlägigen Ausbildungsberuf (z.B. als Fachangestellte/r für Medien- und Informations- dienste, Fachrichtung Archiv, Fachrichtung Bibliothek oder Fachrichtung Information und Dokumentation) oder vergleichbare Kenntnisse und Berufserfahrungen. Von Vorteil sind Vorkenntnisse im Bereich Geschichte, Kunst- und Architekturgeschichte. Ein grundsätzliches Interesse an denkmalpflegerischen Themen wird erwartet.

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), bei Vorliegen aller Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 8. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,75 Stunden. Dienstort ist Esslingen.

Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Bewer- ber/innen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.

Beim Regierungspräsidium Stuttgart wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf groß geschrieben. Familienbewusste Rahmenbedingungen wie beispielsweise flexible Arbeits- zeitregelungen bieten dafür optimale Voraussetzungen.

Wir unterstützen Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW.

Ansprechpartner zu dieser Stellenausschreibung ist Frau Dr. Birgit Kulessa (Tel. 0711/904 45246, birgit.kulessa@rps.bwl.de) Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis 15.04.2017 unter Anga- be des AZ: 12-0305.3-1-8/0252 an das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 12, Sach- gebiet 2, z. Hd. Frau Kröner, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Verwaltungs- und Kostengründen die Bewer- bungsunterlagen leider nicht zurücksenden können. Daher empfehlen wir Ihnen, keine Bewerbungsmappen zu verwenden und jegliche Bewerbungsunterlagen in Kopie einzu- reichen. Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Von Bewerbungen per E-Mail bitten wir abzusehen.


2603 via indeed end of job-info


Parkinson Canada‏ @ParkinsonCanada 16. März Everything you want to know about your #Parkinson’s #medications - read further about this upcoming helpful tool: http://bit.ly/2mp4PSK


Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. sucht eine*n Bildungsreferent*in (50%)=== Für die Unterstützung des ehrenamtlichen Vorstands in der Geschäftsstelle in Stuttgart sucht die Jugendpresse BW zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Jugend-Bildungsreferent*in (20 Std./Woche). Bewerbungsschluss ist der 24. März. 2017 ... 0603 via fb ... jpbw.de


Annette Pehnt ist mit dem Kulturpreis Baden-Württemberg ausgezeichnet worden.

Der Förderpreis geht in diesem Jahr an Allmende – Zeitschrift für Literatur. Alle zwei Jahre würdigen die Baden-Württemberg Stiftung und die Volksbanken Raiffeisenbanken mit der Auszeichnung Kulturschaffende oder Institutionen, die der Kunst im Land entscheidende Impulse geben. Wir sagen: „Herzlichen Glückwunsch!“ Weitere Infos findet ihr hier: https://goo.gl/AMsOsU


www.alwr-bw.de/kooperationen

https://www.alwr-bw.de/kooperationen ... 010217 via bwFDM


Schulgarten BW

http://www.schulgaerten-bw.de Über 40% aller Schulen in Baden-Württemberg verfügen über einen Schulgarten.


Verbraucher BW

http://www.verbraucherportal-bw.de


Landesarchiv BW

http://www.landesarchiv-bw.de


18. Karlsruher Tagung für Archivpädagogik in 2017

http://www.landesarchiv-bw.de


17. Karlsruher Tagung für Archivpädagogik in 2016

„Identitäten: lokal – global. Interkulturelle Bildung im Archiv“ http://www.landesarchiv-bw.de/web/59240


Wer findet den Hirsch?

Im Jahr 1634 stellte Wilhelm Schickhardt (http://bit.ly/298mg5k ) seine Karte des ‪#‎Schönbuch‬ (http://bit.ly/29RAIjT) fertig, nebst ‪#‎Neckartal‬, ‪#‎Gäu‬ und ‪#‎Albvorland‬. Erstmals verwendete Schickhardt hier die Triangulation als Messtechnik, was bewirkt, dass die Entfernungen im Verhältnis recht genau wiedergegeben wurden. Auf das eine oder andere Detail wollte er wohl trotzdem nicht verzichten. Die Gesamtansicht der Karte gibt es hier http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-547562 ... 010816 via fb


Mir … war die konsequente Rechtschreibung

immer ziemlich gleichgültig. Wie dieses oder jenes Wort geschrieben wird, darauf kommt es doch eigentlich nicht an, sondern darauf, dass die Leser verstehen, was man damit sagen wollte.“ Johann Wolfgang von Goethe


Bildungszeitsgesetz in BW

Am 11. März 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein “Bildungszeitgesetz” beschlossen, das in seinen Grundzügen den Standards entspricht, die auch in den anderen Bundesländern mit Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub gelten: bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung, möglich sind Themen aus der politischen und beruflichen Bildung sowie die Qualifizierung für Ehrenämter, Kleinbetriebe erfahren speziellen Schutz.

Beginn: Bildungszeit kann ab dem 1. Juli 2015 genommen werden.

Umfang: Bis 5 Tage pro Jahr, keine Übertragbarkeit auf Folgejahre, Anspruch nach 12 Monaten

Berechtigte: Neben Angestellten und Arbeitern sind auch Auszubildende, sowie - anders als in den anderen Ländern - auch Landes- und Kommunalbeamte berechtig, Bildungsurlaub zu beanspruchen.

Betriebseigene Schulungen können weitgehend angerechnet werden, reduzieren also den frei verfügbaren Anspruch. Außerdem sind Schutzklauseln für Kleinbetriebe sowie im Falle von "Überlastung" des Unternehmens vorgesehen.

Veranstalter: Ähnlich wie in NRW wird es keine Anerkennung einzelner Seminare geben. Seminare gelten als anerkannt, wenn der Veranstalter nach dem Bildungszeitgesetz anerkannt ist (und das Seminar die formalen Bedingungen erfüllt). Voraussetzung für die Anerkennung sind ein anerkanntes Qualitätssiegel / Qualitätsmangagementverfahren und das Bestehen der Bildungseinrichtung seit 2 Jahren.

Rechtsgrundlagen für Baden-Württemberg Bildungszeit-Gesetz Baden-Württemberg (BzG BW), Fassung vom 11. März 2015 http://www.bildungsurlaub.de/infos_baden-wuerttemberg_94.html


BzG BW - Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

http://wordpress.fortbildung-bw.de/wp-content/uploads/Gesetzesbeschluss-des-Bildungszeitgesetzes-Baden-Württemberg-BzG-BW.pdf

Als 13. Bundesland hat jetzt auch BW ein Bildungszeitgesetz

Mit der ILO Konvention 140 besteht seit 1976 die Verpflichtung für die Bundesrepublik Deutschland, eine bezahlte Freistellung im Bezug auf die beruflich, allgemein politische und gewerkschaftliche Bildung zu regeln. Da Bildung jedoch Ländersache ist, haben die Bundesländer hierfür unterschiedliche Gesetzgebungen. In Sachsen, Thüringen, Bayern und Baden Württemberg gab es keinerlei solche Regelungen: Dies ändert sich ab dem 01.07.2015 - zumindest für Baden Württemberg.

Ab 01. Juli 2015 haben die Beschäftigten in BaWü Anspruch auf Bildungszeit. Unter Fortzahlung ihrer Bezüge haben sie die Möglichkeit an Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie an Qualifizierungen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten teilzunehmen.

Ein Überblick:Berufliche Weiterbildung dient der Erhaltung, Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung von berufsbezogenen Kenntnissen, Fertigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten oder Fähigkeiten. Politische Weiterbildung dient der Information über politische Zusammenhänge und der Mitwirkungsmöglichkeit im politischen Leben. Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt fünf Arbeitstage im Jahr bzw. für Azubis fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungszeit. Dieser Anspruch kann nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Nach 12-monatigem Beschäftigungsverhältnis wird der Anspruch auf Bildungszeit erworben.

Wir freuen uns, dass Baden-Württemberg nun dazu gehört und sind optimistisch, dass es auch der Landesregierung in Thüringen gemäß ihrem Koalitionsvertrag gelingen wird, ein Bildungsurlaubsgesetz zu verabschieden.

(Gewerkschaftliche Bildung und Bildungszentren, 20.03.2015)


Bildungsurlaub: BurnOut in der Politik=== Zum Umgang mit Erschöpfung und Belastung in linken Arbeitsfeldern Vom 14. bis 18. Oktober 2015 laden wir zu einer Bildungswoche nach Sellin auf Rügen ein. Es geht um das Thema BurnOut-Prophylaxe und Umgang mit Erschöpfung in Politik und Politischer Bildung. Die Veranstaltung ist zum Bildungsurlaub anerkannt. Für den Ausstieg aus dem Alltag und kritische Blicke auf das eigene Tun sind für uns der goldene Herbst und das Meer ein guter Rahmen. via RLS


Studie zur beruflichen Weiterbildung in BW

11.07.2008 - „Fachkräftelücke muss auch mit mehr beruflicher Weiterbildung bekämpft werden.“

Die so genannte „informelle berufliche Weiterbildung“ am Arbeitsplatz (z.B. „Lernen und Beobachten durch Ausprobieren am Arbeitsplatz, Lesen von berufsbezogener Fachliteratur, Unterweisung durch Kollegen und Vorgesetzte, Besuch von Fachmessen, Lernen mit Selbstlernprogrammen) wird für immer mehr Erwerbstätige in Baden-Württemberg zur Selbstverständlichkeit. „Im Jahr 2007 nahmen 71 von 100 Arbeitnehmern an solchen informellen arbeitsplatznahen beruflichen Qualifizierungsaktivitäten teil gegenüber 65 Prozent im Jahr 2003 und 68 Prozent im Bundesschnitt“, teilte Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister heute (11.07.2008) in Stuttgart anlässlich der Vorstellung einer von TNS (TaylorNelsonSofres) Infratest Sozialforschung im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellten Studie „Weiterbildung in Baden-Württemberg 2007“ mit. Weitaus geringer ist laut Studie die berufliche Weiterbildung anhand von Kursen und Seminaren. Pfister: „Nur 34 Prozent der Erwerbstätigen in Baden-Württemberg nahmen 2007 an einem Kurs oder an einem Seminar zur beruflichen Weiterbildung teil.“ Dabei sind die Arbeitgeber bzw. Betriebe die bedeutsamsten Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Knapp zwei von drei Maßnahmen (65%) der beruflichen Weiterbildung wurden in deren Trägerschaft durchgeführt. Im Jahr 2003 waren es noch 60 Prozent.

Zusammengerechnet nahmen damit 78 Prozent der erwerbstätigen Baden-Württemberger in den letzten 12 Monaten an irgendeiner Form der beruflichen Qualifizierung teil – sei es informell am Arbeitsplatz oder in Form von Kursen und Seminaren. (Basisjahr der Ergebnisse dieser Länderzusatzstudie zum bundesweiten Berichtssystem Weiterbildung ist 2007. Die Ergebnisse basieren auf rund 1.500 Interviews.)

Zwar zeigt die Studie, dass die Teilnahmequote der beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen und Kursen in Baden-Württemberg unter den Erwerbstätigen im Land von 31 Prozent im Jahre 2003 auf 34 Prozent im Jahre 2007 (im Bundesschnitt von 34 auf 35 Prozent) sowie unter allen 19- bis 64-jährigen im gleichen Zeitraum von 25 Prozent auf 28 Prozent (im Bundesschnitt blieb es konstant bei 26 Prozent) gestiegen ist. Damit wurde gegenüber der negativen Entwicklung zwischen 2000 und 2003 eine erfreuliche Trendumkehr erreicht. (2000 nahmen noch 29 Prozent aller 19 bis 64-jährigen sowie 40 Prozent aller Erwerbstätigen im Land an einem Kurs oder Lehrgang zur beruflichen Weiterbildung teil). Doch für Pfister ist dies noch nicht ausreichend. „Berufliche Weiterbildung wird im Zeitalter der Informations- und Wissensgesellschaft sowie der Globalisierung zu dem Zukunftsthema schlechthin. Wer hier bestehen will, muss sein Weiterbildungskonzept auf zwei dicke Säulen stellen: Am Arbeitsplatz und in Form von Kursen und Lehrgängen. Bei letzteren besteht eindeutig Nachholbedarf."

Quelle: Wirtschaftsministerium BW

Meine Werkzeuge