REMUS
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REMUS
- Rechtsfragen von Multimedia und Internet in der Hochschule ==
remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/
remus.jura.uni-sb.de/pages/hochschule/grundwissen.php
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REMUS beim AKI
22.11.2001, 16-20 Uhr Urheberrecht im Internet Referent: Dr. Markus Junker, Saarbrücken Internet: remus.jura.uni-sb.de Ort: Haus des Dokumentarfilms
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Urheberrecht im Internet
I. Bis vor wenigen Jahren noch galt das Urheberrecht als ein exotisches Rechtsgebiet für einige wenige Fachleute. Mit der Verbreitung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien hat sich dies schlagartig geändert. Das Internet wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf, die beinahe alle Rechtsgebiete und eine Vielzahl von Berufsgruppen nicht nur der "New Economy" berührt. Eine besondere Rolle spielen dabei urheber- und nutzungsrechtliche Fragen. Sowohl bei gestaltenden Tätigkeiten als auch bei der reinen Nutzung von Multimedia und Internet ist gerade für Nichtjuristen ein Grundverständnis für den Sinn und Zweck des Urheberrechts hilfreich. Viele Fragen lassen sich nämlich bereits auf der Grundlage einer "Fairness-Analyse" beantworten. In Form eines Grundkurses und anhand von Fällen werden daher in einem ersten Teil des Seminars ausgewählte urheberrechtliche Probleme erörtert:
- Unter welchen Voraussetzungen ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?
- Wer ist Inhaber des Urheberrechts?
- Welche Rechte hat der Urheber?
- Welche Nutzungshandlungen sind von Gesetzes wegen zulässig?
- Wie kann man die Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken erwerben?
II. Anschließend haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem zweiten Teil des Seminars Gelegenheit, praktische Probleme aus ihrer täglichen Arbeit zu diskutieren, wie sie beispielsweise beim Web-Design, bei der Veröffentlichung von Dokumenten im Internet oder bei der Nutzung von Computern und Datenbanken auftreten.
III. "Navigare necesse est": Den Abschluß des Seminars bilden Hinweise zur Recherche juristischer Informationen im Internet. Leider stellen manche Internet-Angebote "Gefahrgüter auf dem Datenhighway" dar, beispielsweise veraltete Gesetzestexte ohne Hinweis auf ihren Stand. Herkömmliche Suchmaschinen und Web-Verzeichnisse differenzieren in der Regel nicht nach der juristischen Qualität von Web-Sites. Wo findet man aktuelle Gesetze, kommentierte Rechtsprechung und sowohl zuverlässige als auch für den Nichtjuristen verständliche Literatur zu urheberrechtlichen Problemen im Internet?
Vorgestellt werden unter anderem Portale wie die Abteilung Urheberrecht des Juristischen Internet-Projekts Saarbrücken (Uht/"http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/), das Internet-Informationssys „remus“ (Ude/"http://remus.jura.uni-sb.de/) und die Internet-Zeitschrift JurPC (Ude/"http://www.jurpc.de/).
Wiss. Mitarbeiter Markus Junker, Universität des Saarlandes - Lehrstuhl fuer Bürgerliches Recht, Rechtstheorie und Rechtsinformatik (Prof. Dr. Maximilian Herberger), Geb. 15, Im Stadtwald, D-66123 Saarbrücken, Tel.: +49 (0)681 302-3105; Fax: +49 (0)681 302-4469; E-Mail: m.junker@mx.uni-saarland.de; URL dieser Seite: http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/junker/doc/2001-11-22.html.
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"Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre" == 18. Januar 2006 - Leibnizhaus - Hannover http://www.iri.uni-hannover.de /de/start/veranstaltungen/urheberrechts-tagung.html
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Infos aus 1999 - also von vor 10 Jahren: == http://www.fitug.de/debate/9902/msg00361.html - tempus fugit. 0802 k.
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Veddern
https://eldorado.uni-dortmund.de/bitstream/2003/21358/1/veddern.pdf ... der Autor des vorliegenden Leitfaden der zu vielfältigen Rechtsfragen im Internet ... www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2854
REWI - Internet-Magazin zur Rechtsgeschichte
JurPC – Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik
LIBREAS #22: Recht und Gesetz
Das als Gesetz und Verordnung kodifizierte Recht zieht in das gesellschaftliche Leben Grenzen ein. Damit setzt es die Vorbedingungen des Zusammenlebens und gibt den Individuen und Institutionen Orientierung für ein – in diesem Bezugsrahmen – normativ richtiges Handeln. Es kann Macht zuteilen oder aberkennen. Obwohl die Gesetze selber einer ständigen Kritik unterliegen, die Umsetzung der Gesetze und Verordnungen ebenso als Quelle der Friktionen bekannt ist und gegen die meisten Gesetzgebungsverfahren der Einwand erhoben wird, nicht ausreichend transparent zu sein: Bibliotheken, Informationseinrichtungen, Dienstleister im Informationsbereich, die bibliotheks- und informationswissenschaftliche Forschung können diesen Rahmen nicht verlassen. Sie wollen es gar nicht, wenngleich insbesondere das Urheberrecht politischem Druck ausgesetzt ist, welcher zum Teil auch vom Bibliotheks- und Informationswesen getragen wird.
Aber was genau heißt in der Bibliothekspraxis, das Gesetz nicht zu übertreten? Wie sieht der Raum, den das Gesetz für die Informationspraxis umreißt, eigentlich genau aus? Was darf getan werden und was nicht? Wie unterscheiden sich diese Räume im internationalen Rahmen? Repräsentiert das Recht die gesellschaftlichen Anforderungen an Informationsnutzung? Sollten die Gesetze, insbesondere – sofern vorhanden – Bibliotheksgesetze, aus Sicht der Informationseinrichtungen und ihrer Akteure, geändert werden? Wie sollten sie aussehen? Damit möchte sich die LIBREAS Ausgabe #22 beschäftigen. Uns interessiert zudem die Frage, wie Bibliotheken und Informationseinrichtungen eigentlich mit den möglichen Grenzen des Gesetzes umgehen? Wie verhindern sie ungewollte Übertretungen? Was tun sie, wenn sie doch solcher angeklagt werden? Oder sind sie, wie ihnen manches Mal vorgeworfen wird, viel zu vorauseilend und nehmen sie sich damit selber Rechte weg? Übertreten sie zum Teil die einen Rechte – zum Beispiel ihrer Nutzerinnen und Nutzer – um andere Rechte – zum Beispiel die der Content Provider – zu weitgehend durchzusetzen?
Nicht zuletzt erheben insbesondere Bibliotheken innerhalb des Diskurses „Informationskompetenz“ immer öfter den Anspruch, ihre Nutzerinnen und Nutzer dazu anzuhalten, die Rechte aller Beteiligten am Produktionsprozess von Medien zu achten. Was ist damit eigentlich gemeint? Ist das überhaupt sinnvoll und berechtigt? Sollen Bibliotheken das tun oder ist das nicht, wenn überhaupt, Aufgabe dieser Beteiligten alleine? Sollen Bibliotheken Piraten sein, sollen sie die Interessen von Verlagen und Labeln vertreten, von Künstlerinnen und Autoren oder radikal die der Nutzerinnen und Nutzer? Oder sollen sie ganz und gar neutral bleiben? Zuletzt drängt sich auf, dass Informationseinrichtungen und Bibliotheken als Infrastruktur gerade im Prozess der Rechtsprechung relevant sind. In Gerichten und Kanzleien sitzen, zumeist verteilt und als One Person Libraries organisiert, Kolleginnen und Kollegen und tragen dafür Sorge, dass die rechtlichen Prozesse geführt werden können. Ebenso werden gesetzgebende Institutionen von Kolleginnen und Kollegen direkt unterstützt. Während ihre Arbeit offenbar im Gegensatz zur (medizinischen) Autopsie nicht cool genug für Fernsehserien sind – warum eigentlich? – würden wir uns freuen, wenn einmal ein Licht auf sie und ihre verantwortungsvolle Arbeit geworfen wird.
Wir rufen dazu auf, insbesondere aus der Praxis – egal ob in den Einrichtungen und bei der informationsbezogenen Arbeit, als auch aus der politischen und gesetzgeberischen Praxis – zum Themenbereich Recht und Gesetz Beiträge für die nächste Ausgabe der LIBREAS einzureichen. Dem Thema entsprechend werden sie hoffentlich kritisch und reflexiv sein. Wir freuen uns auf spannende Diskussionen, Berichte aus der Praxis und widerstreitende Positionen. Redaktionsschluss für die LIBREAS #22 ist der 31. Januar 2013. Für Einsendungen oder weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion LIBREAS (redaktion@libreas.eu) oder einzelne Redakteurinnen und Redakteure (www.libreas.eu/formal/impressum.htm).
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The Leibniz Center for Law of the University of Amsterdam
is an internationally recognized research center in the field of Artificial Intelligence and Law. http://www.leibnizcenter.org/
Wem nutzt das Urheberrecht?
Martin Posset 10.08.2010 Interview mit Eckhard Höffner zu seinem Buch "Geschichte und Wesen des Urheberrechts" http://www.heise.de/tp/artikel/33/33092/1.html
Eine Flut technisch-wissenschaftlicher Spezialliteratur Martin Posset 11.08.2010 Interview mit Eckhard Höffner zu seinem Buch "Geschichte und Wesen des Urheberrechts" - Teil 2 http://www.heise.de/tp/artikel/33/33093/1.html
APBB
BIB-JUR
lexetius.com
http://lexetius.com/?internes=impressum
orphan works
Urheberrecht: Neuer Richtlinien-Entwurf für verwaiste Werke. Verhandlungsführer des Rats und des Parlaments der EU haben sich am Mittwoch auf eine gemeinsame Linie zu den sogenannten verwaisten Werken verständigt. Demnach sollen Bücher, Filme, Fotos oder andere geistige Schöpfungen, für die kein Rechteinhaber mehr auffindbar ist, in nicht-kommerziellen Projekten verfügbar gemacht werden dürfen. Sollten im Nachhinein doch noch Ansprüche auf die Werke erhoben werden, sieht der Vorstoß eine angemessene Vergütung vor. So sollen Projekte zur Digitalisierung des kulturellen Erbes beflügelt und aufwendige Gerichtsverfahren wie im US-Streit um Google Books vermieden werden. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Richtlinien-Entwurf-fuer-verwaiste-Werke-1612687.html
JURA-wiki ==
Juristische Recherche ==
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RT @sixtus: Dieser Tweet ist == urheberrechtlich geschützt. >> Daher: Kein unerlaubtes Retweeten. 11 minutes ago via Seesmic Retweeted by you
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Verwaist, aber nicht einsam
Die Europäische Union hat eine Online-Datenbank erarbeitet für Werke, deren Urheber ungeklärt sind. Bibliotheken, Museen und Archive können auf die eingestellten Werke zugreifen. Sie können dort auch selber Werke, die sie als verwaist identifiziert haben, online stellen. urheberrecht.org, oami.europa.eu ... 1911 via kimw
RUBopac nun mit Buchcover-Bildern
Mittwoch 1. Juni 2011 Im OPAC der UB Bochum werden ab heute in der Titel-Langanzeige Bilder von Buchcovern angezeigt. Ermöglicht wird dies durch einen kostenlosen WebService von amazon. Die rechtliche Grundlage für diese Katalog-Anreicherung ist durch einen Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und dem Deutschen Bibliotheksverband gegeben. (siehe: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/kataloganreicherung-vereinbarungen-und-vertraege.html )
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