AKI-list
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AKI-list
Die AKI-list ist seit 1994 offen für alle Interessierten und hat ca. 600 Tln. - Redaktion: Karl Dietz. Admin: Daniel Schwajda
http://mailman.aki-stuttgart.de/mailman/listinfo/aki-list - incl. Archiv ab 2004
Archiv der AKI-list von 1998 bis 2003 - http://lists.iuk.hdm-stuttgart.de/pipermail/aki-stuttgart-list/
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The Virtual Memorial Garden
The VMG, is not a place of death, but somewhere people can celebrate their family, friends and pets; to tell the rest of us about them and why they were special. People's attitude to death in Europe and North America has undergone a radical change in the last one hundred years. Death is no longer the commonplace event that it was when we were less healthy and medical care was not as effective. Certainly we have lost touch with the idea of remembering, though perhaps the fact that many people feel the urge to trace their family tree is a remnant of the powerful respect for ancestors that can still be found in countries like China, Japan and Korea. We need to celebrate the Day of the Dead just as they do in Mexico!
In the Virtual Memorial Garden anyone can be remembered. At the moment you see simple text much as you would in your local newspaper, but in the future there will be more complex memorials, with sound and images combining to tell you about someone you never knew and how they touched those around them. Perhaps you will see cyberpyramids and datasphinxes appearing. Certainly there will be electronic crypts as pages devoted to whole families are assembled.
The Virtual Memorial Garden was written up on the front page of the Times newspaper on 14th Aug 1995 (though they managed to print the URL wrongly!). This generated a lot of media interest with small paragraphs in other papers and several radio spots. Since then there have been features in the New York Times, Sunday Telegraph and many other papers. Canadian Television also broadcast a main news item about the VMG and the memorial for Mark Isfeld. The BBC also featured the site on their Tomorrow's World programme. The VMG is included in many web site listings and has been a "Site of the Day" at many different sites - I cant be bothered to include all the award logos and links here...
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Die tägliche Bibliotheksarbeit ist in erheblichem Maße durch urheberrechtliche Fragen geprägt: Die Nutzer wollen umfangreiche Kopien aus einem Buch; ein elektronischer Pressespiegel soll im Internet bereit gestellt werden; die Sicherheitsverfilmung soll durch ein digitales Archiv abgelöst werden; eine Fakultät bestellt einen elektronischen Semesterapparat im Intranet; der OPAC soll durch Textauszüge, Inhaltsverzeichnisse und Buchumschläge angereichert werden, etc.
Mit seinen über 120 Suchbegriffen dient das vorliegende Werk als Leitfaden durch den Dschungel der gesetzlichen Normen und Begriffe des Urheberrechts. Der Bogen der Themen spannt sich von der analogen/digitalen Nutzung, Bibliothekstantieme, Bildkataloge, Datenbanken, elektronisches Archiv, über Internet, Kopienversand und Leihverkehr bis zu Öffentlichkeitsbegriff, vergriffenes Werk und Zeitungen/Zeitschriften.
Angesprochen ist der Bibliothekar, der eine schnelle Definition, aber auch eine Antwort auf urheberrechtliche Fragen bei der Entwicklung einer Dienstleistung benötigt. Das Buch richtet sich aber auch an den werdenden Bibliothekar, Studenten und Newcomer, die sich in ihrem Studium mit Fragen des Bibliothekswesens vertraut machen müssen.
Den Bibliotheken und ihren Nutzern steht eine Reihe von sog. Ausnahmen (Schranken des Urheber- echts) zur Verfügung, die Nutzungen ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers gestatten. Diese sind allerdings im digitalen Umfeld stark beschränkt worden. Unbestimmte Rechts- begriffe, wie kleine Teile und Teile eines Werkes, oder ein bestimmt abgegrenzter Kreis von Mit- gliedern der Öffentlichkeit sorgen für Rechtsunsicherheit.
Ohne Kenntnis der neuen Bestimmungen im Urheberrecht kann sehr schnell eine Urheberrechts- verletzung begangen werden. Der Griff zum »Urheberrecht für Bibliothekare« von Prof. Dr. Gabriele Beger kann hier Orientierung und Sicherheit für die Praxis bieten.
Die Autorin ist Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg und eine führende Expertin für das Urheber-, Bibliotheks- und Informationsrecht mit diversen Lehraufträgen.
Gabriele Beger Urheberrecht für Bibliothekare Eine Handreichung von A-Z
XVI, 128 Seiten Preis: 20 € ISBN: 3-939438-02-2 ISBN: 978-3-939438-02-1
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Abgegrenzter Personenkreis
Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche
Abstract
Amtliche Werke
Analoge Nutzung
Angemessene Vergütung
Arbeitsergebnisse (Arbeitnehmer als Urheber)
Archivkopie
Archivierung von freiverfügbaren Web-Sites
Ausländische Urheber
Ausleihe
Ausleihverbot
Ausnahmen und Beschränkungen
Bearbeitung
Berechtigter
Berliner Erklärung
Berner Übereinkunft
Betreiberabgabe
Bibliothekstantieme
Bildkataloge
Buchumschläge
Charta zum gemeinsamen Verständnis von § 52a
Computerprogramme
Copyright
Creative Commons (CC)
Cover
Datenbank und Datenbankwerk
Digitale Medien
Digitalisierung
DigiZeitschriften
Drei-Stufen-Test
DRM (Digital Rights Management)
Einzelne Vervielfältigungsstücke
Elektronisches Archiv
Elektronische Medien
Elektronischer Pressespiegel
Erschienen
Filmwerke
Fotografie
Freie Benutzung
Geboten
Geräteabgabe
Gesamtvertrag
Gewerblicher Gebrauch
Göttinger Erklärung
Haftung
Hardcopy
Inhaltsverzeichnisse
Interne Nutzung
Internet
Intranet
Klappentexte
Kleine Teile
Kopienversand aus E-Journals
Kopierabgabe
Kopieren
Kopienversand
Kopierschutz
Künstlersozialabgabe
Leihverkehr
Leistungsschutz
Link Metadaten Mitschnitte Nachgelassene Werke Normale Benutzung Noten Nutzungsrechte Öffentliche Wiedergabe Öffentliche Zugänglichmachung Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (auch E-Learning) Öffentlichkeit Offensichtlich rechtswidrig Online-Werke Open Access Persönliche Verbundenheit Präsenzbenutzung Pressespiegel Privater Gebrauch Rahmenvertrag RBÜ Revidierte Berner Übereinkunft Rechteinhaber Reproduktion Scan Schadensersatz Schranken des Urheberrechts Schutzdauer Semesterapparat Selbstverpflichtungserklärung Sicherheitsverfilmung Sonstiger eigener Gebrauch Speichern Straftat Tantieme Technische Maßnahme Teile eines Werkes Titelschutz TRIPS-Übereinkommen Übliche Benutzung Unentgeltlich (i. S. der Leihgebühr) Unterlassungsanspruch Unterricht Urheber Verbreitung Vergriffenes Werk Verleihen Veröffentlicht Vervielfältigung Verwertungsgesellschaft Verwertungsrechte Videoverleih Weiterverbreitung Werke geringen Umfangs Wiedergabe WIPO Wissenschaftliche Ausgabe Wissenschaftlicher Gebrauch Zeitungen und Zeitschriften Zitat Zugänglichmachung Zustimmung Zweiter Korb
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30.05.2008
Gabriele Beger erhält John Jacob Astor Award
Gabriele Beger, Direktorin der Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek, wurde mit dem John Jacob Astor Award in Library and Information Science ausgezeichnet.
Gabriele Beger erhielt den Preis, der bisher sechs Mal von der Checkpoint Charlie Stiftung in Berlin verliehen wurde, bereits am 22. Mai. Der Preis wird an eine Persönlichkeit vergeben, die gegenwärtig in herausragender Weise zum transatlantischen Wissenstransfer im Bereich Bibliothekswesen beiträgt. Beger hat sich seit 1994 für eine Reform des Urheberrechts zugunsten der Bibliotheken stark gemacht. In einer Pressemitteilung der Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek wird hierzu weiter festgehalten: "Die gesetzlichen Veränderungen, für die sich Prof. Beger einsetzt, sollen bewirken, dass Bibliotheken im Urheberrecht eine Sonderstellung eingeräumt wird, um den Zugang zu Wissen für jedermann weltweit zu erleichtern.“
Der John Jacob Astor Award wird seit dem 240. Geburtstag von John Jacob Astor, dem Gründer der New York Public Library, im Jahr 2003 in Kooperation mit der Initiative Fortbildung für Wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e. V. verliehen.
* http://cc-stiftung.de * http://www.sub.uni-hamburg.de
[...] Tags: Gabriele Beger, John Jacob Astor Award, Checkpoint Charlie Stiftung
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am 16. Juli 2008 ist das Grünbuch "Urheberrecht in der wissensbestimmten Wirtschaft" der Europäischen Kommission erschienen. Darin werden intensiv mögliche neue und notwendige Ausnahmen für die Digitalisierung und anschließende Zugänglichmachung von geschützten Werken im Internet durch Archive und Bibliotheken thematisiert. Das Grünbuch soll eine öffentliche bzw. wissenschaftliche Diskussion anstoßen, an der sich im Prinzip jedermann beteiligen kann.
Das Grünbuch kann hier eingesehen werden: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0466:FIN:DE:PDF
Eine kurze Zusammenfassung findet sich hier: http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/07/21/gruenbuch-aquot-urheberrecht-in-der-wiss-4478358
2107 via i.
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http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg36956.html
2507 via i.
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